Liebe Clubmitglieder,
die Landesregierung hat am 17. August 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung und damit die Einführung einer Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) für die Innenbereiche beschlossen. Die Verordnung tritt am Montag, den 23. August in Kraft und gilt bis zum 19. September.
Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:
Testpflicht:
- Testpflicht für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
- Die Testpflicht entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres
- Die Testpflicht entfällt für minderjährige Schüler/innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen. Ein Musterschreiben wurde vom Bildungsministerium den Schulen zur Verfügung gestellt. Bitte dort ggf. nachfragen. Durch diese Bescheinigung können die Schülerinnen und Schüler ihre in der Schule durchgeführten Corona-Test außerhalb der Schule vorlegen.
Erfassung der Kontaktdaten:
- Bitte tragt Euch weiterhin in die ausliegenden Teilnehmerlisten im Bootshaus ein. Die Listen werden nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet.
Personenbegrenzung:
- Es besteht keine Personenbegrenzung mehr im Innenbereich für Teilnehmende.
Maskenpflicht im Bootshaus:
- Beim Betreten des Bootshauses besteht weiterhin Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen (Flure) sowie in den Umkleideräumen und den Toiletten.
- Bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität ohne feste Sitzplätze im Jugend- oder Multifunktionsraum besteht Maskenpflicht.
- Bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im Jugend- oder Multifunktionsraum besteht Maskenpflicht nur auf den Verkehrsflächen (Flure) sowie in den Umkleideräumen und den Toiletten.
Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand