neue Corona Regeln im Bootshaus (3G)

by Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 1. März eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Diese hat Gültigkeit vom 3. bis zum 19. März 2022.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt ab sofort wieder die 3G-Regel.

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen oder getestet sind (3G).
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
  • Kinder bis zur Einschulung.

Testpflicht:

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies sind im ERC die jeweils zuständigen Gruppen- oder Jugendbetreuer.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zur Einschulung

Wichtig:

Bitte führt im Bootshaus immer alle notwendigen Dokumente wie Impfzertifikat, Ausweis oder Testnachweise mit.

Im Bootshaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Bei Veranstaltungen besteht Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen mit höchstens 100 zeitgleich anwesenden Personen, die sich passiv verhalten und feste Sitz- oder Stehplätze haben, entfällt die Maskenpflicht.  

Wir freuen uns über die Lockerungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund

Der Vorstand

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