Liebe Clubmitglieder,
die Landesregierung hat am 18. März eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Diese hat Gültigkeit vom 19. März bis zum 02. April 2022.
Generell fallen für den Sportbetrieb und die Innenbereiche alle Zugangsbeschränkungen weg. Das Bootshaus kann daher wieder für den Sportbetrieb und für Veranstaltungen ohne Impf- oder Testnachweise betreten werden.
Im Bootshaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin empfohlen. Bei Veranstaltungen besteht weiterhin eine Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen mit höchstens 100 zeitgleich anwesenden Personen, die sich passiv verhalten und feste Sitz- oder Stehplätze haben, entfällt die Maskenpflicht am Platz und für die jeweils vortragende Person.
Wir freuen uns über die weiteren Lockerungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.
Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund
Der Vorstand