Liebe Clubmitglieder,
die Landesregierung hat am 20. November 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Die Verordnung tritt am Montag, den 22. November in Kraft.
Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:
Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:
- Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen sind (2G).
- Kinder bis zur Einschulung.
- minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne der Verordnung getestet sind.
Im Bootshaus wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, wenn ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann.
Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.
Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund
Der Vorstand